Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen von Hebammen am Landing:
1. Geltungsbereich
Die allgemeine Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen von Hebammen am Landing und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen Hebammen am Landing und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
- Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
- Nicht Gegenstand der Leistung der Hebammengemeinschaft "Hebammen am Landing" sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzten bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
- Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
-Für vereinbarte Termine die nicht wahrgenommen werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
- bei Kündigung der vorab vertraglich geschlossenen Vereinbarung stellt die Hebamme die für die Leistung angefallenen Kosten in Rechnung.
4. Als Wahlleistung können vereinbart werden:
Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134aSGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, zB.: Laboruntersuchungen, Akupunktur, Kurs, Taping, Gesundheitsberatung, sonstige__________________________