Datenschutzerklärung:
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der geborenen/ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben. verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw. ) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit die für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsschäden entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesem Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder ein Notsituation des rechtfertigt.
- Die Abrechnung mit öffentlichen - rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit seperat zu erklärender Einwilligungserklärung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
- Sofern Probenentnahmen (zB. Blut, Urin) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Des weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben: Hebammen im Team "Hebammen am Landing" sowie der Vertretungshebamme.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden.
Die Aufbewahrungfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB in die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen von Hebammen am Landing:
1. Geltungsbereich
Die allgemeine Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen von Hebammen am Landing und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen Hebammen am Landing und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
- Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
- Nicht Gegenstand der Leistung der Hebammengemeinschaft "Hebammen am Landing" sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzten bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
- Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
-Für vereinbarte Termine die nicht wahrgenommen werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
- bei Kündigung der vorab vertraglich geschlossenen Vereinbarung stellt die Hebamme die für die Leistung angefallenen Kosten in Rechnung.
4. Als Wahlleistung können vereinbart werden:
Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134aSGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, zB.: Laboruntersuchungen, Akupunktur, Kurs, Taping, Gesundheitsberatung, sonstige__________________________
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.